
Mini-Begleitung – 3x60 Min in 8 Wochen
Drei Beratungstermine. Ein Mal im Monat
Beschreibung
Mini-Begleitung – 3x60 Minuten in 8 Wochen. Sie buchen im Voraus drei Großes Rad für 1 Person als Mini-Begleitung. Die Sitzungen finden im Abstand von jeweils vier Wochen statt – ein Termin pro Monat.
Umbuchung & Kündigung
12.1.3 VORZEITIGER LEISTUNGSBEGINN (1) Der Kunde erklärt im Rahmen des Buchungsvorgangs ausdrücklich sein Verlangen und seine Zustimmung, dass der Anbieter vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt und die individuell personalisierte Analyse unmittelbar nach Vertragsschluss erstellt wird. 12.1.4 WERTERSATZ BEI WIDERRUF UND ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS (1) Das gesetzliche Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Die Dienstleistung besteht aus der Analyse- und Vorbereitungsphase sowie der Durchführung des Beratungsgesprächs. (2) Widerruft der Kunde den Vertrag nach Beginn der Ausführung der Dienstleistung, insbesondere nach Beginn der Analyse- und Vorbereitungsphase, so ist er gemäß § 357a BGB verpflichtet, Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen zu leisten. (3) Die Analyse- und Vorbereitungsphase stellt einen eigenständigen, wirtschaftlich bewertbaren Teil der Gesamtleistung dar und beginnt unmittelbar nach Vertragsschluss. (4) Der konkrete Wertersatz bemisst sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang. (5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Wertersatz entstanden ist. 12.1.5 TERMINABSAGE / VERTRAGLICHER RÜCKTRITT (1) Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB) kann der Kunde einen vereinbarten Termin außerhalb der Widerrufsfrist vertraglich absagen. (2) Erfolgt die Absage des Termins, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschalierte Ausfallentschädigung zu verlangen. Diese beträgt: a. bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 20 % des vereinbarten Honorars b. 3–6 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars c. weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars (3) Die Pauschale berücksichtigt insbesondere den organisatorischen Aufwand, die verbindliche Terminreservierung sowie die regelmäßig nicht kurzfristig mögliche anderweitige Vergabe des Termins. (4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kontaktangaben
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