
Reise, Orte & Umzugshoroskop
Beschreibung
Reise, Orte & Umzugshoroskop: Beratung zu Orten Welches Land oder Stadt ist die beste für meine persönliche Verwirklichung gemäß meines Geburtshoroskops? In welchem Ort kann ich mich am besten entfalten und mich wohler fühlen? Welche Art von Ereignissen, Menschen oder Erfahrungen könnten in einem bestimmten Ort in meinem Leben auftauchen? Reisevoraussage Wird meine Reise sicher und angenehm sein? Wann ist der richtige Zeitpunkt für meine Reise? Umzugsprognose Wann ist der richtige Zeitpunkt für meinen Umzug? Ihre Vorteile ✔ Sie bekommen alle Horoskopgrafiken und Arbeitsblätter per E-Mail. ✔ Das Beratungsgespräch kann aufgezeichnet werden. (Optional) ✔ Prognoseumfang: Ein Jahr.
Umbuchung & Kündigung
12.1.3 VORZEITIGER LEISTUNGSBEGINN (1) Der Kunde erklärt im Rahmen des Buchungsvorgangs ausdrücklich sein Verlangen und seine Zustimmung, dass der Anbieter vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt und die individuell personalisierte Analyse unmittelbar nach Vertragsschluss erstellt wird. 12.1.4 WERTERSATZ BEI WIDERRUF UND ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS (1) Das gesetzliche Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB erst mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung. Die Dienstleistung besteht aus der Analyse- und Vorbereitungsphase sowie der Durchführung des Beratungsgesprächs. (2) Widerruft der Kunde den Vertrag nach Beginn der Ausführung der Dienstleistung, insbesondere nach Beginn der Analyse- und Vorbereitungsphase, so ist er gemäß § 357a BGB verpflichtet, Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen zu leisten. (3) Die Analyse- und Vorbereitungsphase stellt einen eigenständigen, wirtschaftlich bewertbaren Teil der Gesamtleistung dar und beginnt unmittelbar nach Vertragsschluss. (4) Der konkrete Wertersatz bemisst sich nach dem Verhältnis der bereits erbrachten Leistung zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang. (5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Wertersatz entstanden ist. 12.1.5 TERMINABSAGE / VERTRAGLICHER RÜCKTRITT (1) Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB) kann der Kunde einen vereinbarten Termin außerhalb der Widerrufsfrist vertraglich absagen. (2) Erfolgt die Absage des Termins, ist der Anbieter berechtigt, eine pauschalierte Ausfallentschädigung zu verlangen. Diese beträgt: a. bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 20 % des vereinbarten Honorars b. 3–6 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars c. weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars (3) Die Pauschale berücksichtigt insbesondere den organisatorischen Aufwand, die verbindliche Terminreservierung sowie die regelmäßig nicht kurzfristig mögliche anderweitige Vergabe des Termins. (4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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